Schneeball- und Pyramidensysteme
Was sind Schneeballsysteme?
Bei einem Schneeballsystem schließt ein Unternehmer direkt selbst Verträge mit von ihm geworbenen Erstkunden sowie mit von diesem Personenkreis geworbenen Kunden ab.
Was ist ein Pyramidensystem?
Das Pyramidensystem unterscheidet sich nur geringfügig vom Schneeballsystem, ist aber dadurch geprägt, dass der Erstkunde selber viel mehr Waren erwirbt, als er selber eigentlich für eigene Zwecke nutzen kann. Über die überschüssige Ware schließt er dann mit weiteren Erstkunden wieder gleichartige Verträge unter Hervorhebung eines oder vieler Versprechen bzgl. des Produktes, wie z.B. eines mögllichen Gewinnes mit neuer Einnahmequelle durch den Weiterverkauf oder die Einzigartigkeit des umworbenen Produktes ab.
Warum sind Schneeballsysteme und Pyramidensysteme illegal?
Ein Schneeballsystem und ein Pyramidensystem sind deshalb illegal, weil sie sich der progressiven Kundenwerbung bedienen.
Was ist progressive Kundenwerbung?
Unter progressiver Kundenwerbung versteht man alle mehrstufigen Vertiebssysteme, die in welcher Form auch immer darauf ausglegt sind, angeworbene Kunden zur Rekruitierung weiterer Kunden einzuspannen und hierdurch diese Vertriebsstruktur weiterzuentwickeln.
Dabei muss ein Warenhandel nicht notwendigerweise im Vordergrund stehen. Hier kommt es i.d.R. darauf an, den Teilnehmer zu einem Geldeinsatz zu bewegen, um hierdurch die Möglichkeit zu erhalten durch diese Art von Werbung durch die Werbung weiterer Teilnehmer, die ihrerseits einen Einsatz leisten müssen, weitere Gelder zu erwirtschaften. Den Werbern wird hierfür jeweils gleichzeitig eine Provision versprochen und dies u.a. bis in eine unendliche Tiefe der eigens durch Werbung hergestellten Struktur sowie der daraunter fallenden Struktur.
Sollten Sie angeblich Teilnehmer einer derartigen Struktur sein und wegen dieser angeblichen Teilnahme bzw. wegen angeblicher progressiver Kundenwerbung abgemahnt worden sein, dann hilft IHnen Rechtsanwalt Ramm aus Herdecke gerne weiter!
Scheuen Sie nicht den Weg zum Rechtsanwalt, auch wenn Sie die Kosten selbst zu tragen haben. Wenn Sie nämlich gar nicht oder falsch reagieren, droht IHnen eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage und ein Strafantrag. Denn nach § 16 UWG handelt es sich bei progressiver Kunderwerbung um eine Straftat, bei der nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden kann.
Schließlich kann Ihnen ein Anwalt bei der Frage helfen, zu erkennen, ob Sie tatsächlich wegen der TEilnahme an einem Schneeballsystem oder Pyramidensystem teilnehmen und rechtmäßig wegen progressiver Kundenwerbung abgemahnt worden sind.
Selbst wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, so kann Ihr Anwalt Ihnen insoweit vielleicht dabei helfen, wenigstens die Kosten für eine derartige Abmahnung senken zu können.
Rechtsanwalt Ramm aus Dortmund und Herdecke hilft Ihnen gerne weiter!