Zivilrecht

Reklamation
Der Kunde eines anderen entdeckte sehr spät an seinem neu gekauften Elektrogerät einen Fehler. Da er den Schaden aber erst mehrere Wochen später meldete, ist ihm der Umtausch verwehrt worden.
Landgericht Hamburg: die Kunden von Versandhändler haben immer zwei Jahrezeit, einen Transportschaden, einen Material-oder Herstellungsfehler zu melden. Eine Klausel, die den Umtausch ausschließt, wenn der Fehler nicht unverzüglich gemeldet wird, ist nichtig. (AZ.: 324 O 224/03).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Liebeszauber
Der frühere Freund einer Frau sollte durch einen Liebeszauber zurück gewonnen werden. Zu diesem Zweck ist eine "Hexe" arrangiert worden. Diese veranstaltete sehr viel, aber nichts helfenden Hokuspokus und verlangte hierfür 1.000,00 Euro. Die Auftraggeberin wollte nun zu Recht ihr Geld zurück. Das Amtsgericht München (Az.: 212 C 251/51) entschied, ein Liebeszauber sei eine unmögliche Leistung, wofür kein Geld verlangt werden könne.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Einbruch im Firmenwagen
Eines Nachts wurde das Auto eines Elektrounternehmens aufgebrochen. Der oder die Täter entwendeten Werkzeuge und Ersatzteile. Trotz der Autoinhalts- bzw. Diebstahlspolice bei einer Versicherung zahlte diese nicht, da die Teile im Auto gelagert waren. Das OLG Koblenz (Az.: 127 E 2 - 58/05) verurteilte die Versicherung zur Zahlung, da der Zweck für die Lagerung einzzig und alleine für den schnellen Einsatz bestimmt war.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Internetbestellungen von Kindern

Ein 13-jähriger Junge bestellte zweimal im Internet ein Handy der Marke x. Beim ersten Mal bezahlte die Mutter das Handy, beim zweiten Mal jedoch verweigerte sie Zahlung, da sie mit der Bestellung nicht einverstanden war. Nach Auffassung des LG Frankfurt am Main (Az.: 3/13 O 28/04) musste die Mutter auch das zweite Handy bezahlen, da aufgrund der ersten Genehmigung eines Handykaufes der 13-jährige Junge nun Duldungsvollmacht gemacht habe
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Meiner Ansicht nach handelt es sich hier nicht um eine korrekte Entscheidung, die, sofern in Berufung und/oder Revision gegangen wäre, sehr wahrscheinlich spätestens vom Bundesgerichtshof gekippt worden wäre.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Einheimische gleich Reisemangel?

Ein Ehepaar verbrachte seinen Urlaub auf Mauritzius und klagte anschließend wegen angeblicher Mängel auf Schadensersatz. Am Buffet habe es ständig Fliegen gegeben, außerdem habe am Strand die einheimische Bevölkerung sehr stark gelärmt. Das AG Aschaffenburg (Az.: 13 C 3517/95) wies die Klage ab. Der Prospekt
wies eindeutig auf ein offenes Restaurant hin, so dass mit Fliegen seiner Meinung nach zu rechnen war. Für die Einheimischen Beschwerde fehlte dem Gericht jegliches Verständnis.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Handwerkerkosten
Handwerkerkosten bzw. Handwerkerstunden dürfen bei renovierungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung bis zu 6.000,00 Euro steuerlich in Abzug gebracht werden. Damit sparen Sie nunmehr bis zu 1.200,00 Euro. Dies waren vorher nur 600,00 Euro.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Abgeltungssteuer
Denken Sie daran, seit Anfang 2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Die Großaktionäre sind hier zwar die Verlierer, aber dafür die kleinen Sparer die Gewinner. Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer führen die Banken und Sparkassen automatisch 25 % aller Kapitaleinkünfte, wie zinsen, Dividenden und Kursgewinne, an das finazamt ab. Der Sparerfreibetrag von maximal 801,00 Euro bleibt wird jedoch beibehalten.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke und Dortmund gerne zur Verfügung.

Stand 29. Juni 2008