Verkehrsrecht

Achtung: Seit dem 01. Mai 2006 gilt gem. § 2 Abs. 3a StVO bei Kraftfahrzeugen eine angepasste Ausrüstung an die Wetterverhältnisse. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Verstöße hiergegen werden mit 20 Euro geahndet. Wenn hierdurch noch andere Fahrzeuge behindert werden, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Schneeketten - sind mittlerweile für so manche Reisen an ein hoch gelegenes Skigebiet ein Muss - man kann diese auch leihen, anstatt sie zu kaufen. Dies dürftes unter dem Strich eventuell günstiger sein, als bei einem Verstoß gegen die Schneekettenpflicht ein saftiges Bußgeld auferlegt zu bekommen. Als Ansprechpartner kommen Auto Clubs, aber auch Werkstätten in Frage sowie  Serviceketten, wie ATU oder Vergölzt.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Vorsicht, Pillen! Schon harmlos erscheinenden Erkältungsmittel können bei Autofahrern zu Ausfallerscheinungen ähnlich wie bei Trunkenheitsfahrten führen. Wer Medizin nimmt, sollte auf jeden Fall mit seinem Arzt Rücksprache halten!
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Handy-Nutzung im Stau
Darf man im Stau ein Handy benutzen? Dies ist grundsätzlich erlaubt, aber nur bei abgeschaltetem Motor!
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Kfz-Sparsteuer
Wenn Sie bis zum 30. Juni 2009 einen Neuwagen kaufen, erläßt Ihnen der Fiskus die Kfz-Steuer für ein Jahr!

(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke und Dortmund gerne zur Verfügung.

17. Februar 2009