Strafrecht

Vor Rückruf-Abzocker kann man sich recht einfach schützen. Jedoch ist die Verfolgung der dahinter stehenden Personen sehr schwer. Denn die Abzocker verschleiern die Nummer meist mit der Vorwahl 0137 und legen nach einem Klingeln wieder auf. Noch geschickter ist es, wenn sie zuerst die Nummer mit der +49 vorwählen. In dem Fall glaubt der Angerufene meist, einen Anruf aus einer Stadt erhalten zu haben. Die Kosten eines Rückrufes liegen dann meist zwischen aus dem Festnetz zwischen 49 und 98 Cent. Aus dem Mobilnetz können sogar bis zu 2,79 Euro berechnet werden. Das dann abgebuchte Geld erhalten Sie so gut wie gar nicht wieder zurück. Wie Sie es diesen Gaunern jedoch erschweren können und dazu sogar evtl. noch die Daten des Gauners erhalten können, erfahren Sie auf Wunsch von Rechtsanwalt Ramm aus Dortmund und Herdecke gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.


Im Straßenverkehr
verliert man manchmal schnell die Nerven und läßt dann allzu häufig viel zu viel Dampf ab.
Was Sie vermeiden sollten: Zeigen Sie dem anderen auf keinen Fall einen Vogel. Diese Geste bedeutet i.d.R., dass man die andere Person für sich selbst als minderbemittelt hält. Nach § 185 StGB stellt dies eine Beleidigung dar. Das gleiche gilt auch für den ausgestreckten Mittelfinger. Das Vogel zeigen kostete einen Verkehrsteilnehmer schon einmal 1.500,00 Euro. Eine Frau ist zu 200,00 Euro Strafe verurteilt worden, weil Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer als "alten Dackel" bezeichnet hat.

Wenn man seinen Chef als "korruptes Schwein" bezeichnet, muss man sogar mit einer gerechtfertigten Kündigung rechnen.

Denken Sie immer daran, laut Gesetz kann die Beleidigung sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr abgeurteilt werden.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

EC-Kartenmissbrauch
Eine Bankkundin stahl man die Geldbörse mit EC-Karte. Der Dieb hob damit einen hohen Betrag ab. Die Kundin wollte Schadensersatz von der Bank.
Die Bank muss aber den Schaden nur ersetzen, wenn ihr der Kunde Sicherheitsmängel nachweisen kann. Da der Dieb die Karte kurz nach der Tat nutzte, war von der Aufbewahrung der PIN Nummer in der Geldbörse auszugehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestand deshalb nicht. (BGH Az.: XI ZR 210/03).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Wann begehe ich Unfallflucht?
Wer als Unfallverursacher glaubt,ein Zettel mit Namen und Anschrifthinter, dem Scheibenwischer reiche aus, der irrt sich gewaltig!
generell muss der Verursacher am Unfallort bleiben. Wie lange, hängt in der Regel vom Schaden ab. Bei geringen Schäden bis 300 € verlangen die Gerichte mindestens 30 Minuten Wartezeit! Bei größeren Schäden muss der Unfallfahrer jedoch 60 Minuten vorwarten!
Nach Ablauf dieser Frist muss der Verursacher eine Nachricht hinterlassen und gleichzeitig die Polizei informieren. Sonst droht schnell eine Anzeige wegen Fahrerflucht!
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke und Dortmund gerne zur Verfügung.

Stand 17. Februar 2009