Internetabzocke
Derzeit gibt es viele Internetdienstanbieter, deren Seriösität mehr als nur zweifelhaft ist! Erwähnt sei hier z.B. nachbarschaft24.net. Immer mehr Bürger erhalten derzeit Post in Form von Zahlungserinnerungen, Mahnschreiben oder sogar gleich direkt von Inkassounternehmen! In den meisten Fällen wissen die Menschen noch nicht einmal, was nachbarschaft24 überhaupt sein soll! Sie fragen sich, was sie mit diesem Internetdienstleister überhaupt zu tun haben. Sie sind niemals auf deren Internetauftritt gewesen!
2007 schien es ein Schrei von Abzocke gewesen zu sein, dass die Medienraum GmbH, noch oder ehemals ein Partnerunternehmen der Ziami GmbH Deutschland (Network Marketing - Multi Level Marketing), letztere zum Schluss Ziami Europa GmbH als Rechtsnachfolger, an das Dr. Duve Inkasso GmbH Unternehmen angeblich vorhandene offene Forderungen verkaufte, die nicht bestehen oder niemals von diesen angemahnt worden sind, Dr. Duve Inkasso GmbH aber nun die Kosten beitreiben und noch an den Inkasso Gebühren verdienen möchte. Die Medienraum GmbH ist oder war ein Partnerunternehmen der Ziami GmbH und hat für die Berater der Ziami GmbH Internetauftritte etc. kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Interessant hierbei war, dass die Medienraum GmbH von Kunden weiterhin Gelder einzog, obwohl es seine Dienst gar nicht mehr bei allen Kunden zur Verfügung stellte. Die Dreistheit mancher Unternehmen kennt halt nun einmal keine Grenzen!
Sie haben Post eines Internetdienstes, Internetanbieters oder gar eines Inkassounternehmens erhalten, obwohl Sie sich niemals für einen Dienst angemeldet haben und die Forderungen deshalb tatsächlich nicht bestehen !?!
Dann lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen! Reagieren Sie besonnen. Zahlen Sie zunächst einmal auf keinen Fall! Wenn Sie nicht wissen, was Sie an die Sache herangehen sollen, fragen Sie evtl. besser einen Rechtsanwalt um Rat. Recherchieren Sie aber besser zunächst einmal, wo der dubiose Anbieter seinen Sitz hat. Denn auch wenn Sie im Recht sind, könnte es im Zweifel schwer sein, sich die Kosten der Rechtsberatung oder des Tätigwerdens eines Anwaltes wieder erstattet zu bekommen. Hat der fragliche Internetdienstleister nämlich seinen Sitz im Ausland, kann sich die Rechtsverfolgung als sehr schwierig gestalten, außer der vermeindlich seriöse Anbieter verfügt über eine Zweigstelle in Deutschland.
Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes ist hier nicht immer unbedingt notwendig. Widersprechen Sie einfach einmalig der Forderung. In den meisten Fällen wird die angebliche Forderung des Dienstleisters nicht weiter verfolgt. Es folgen zwar u.U. noch viele Zahlungsuafforderungen, auch von Inkassounternehmen, aber dies war es in der Regel auch schon. Hierauf brauchen Sie aber nicht mehr zu reagieren. Anders sieht dies aus, wenn Sie dann dennoch einen Mahnbescheid erhalten sollten. Hier müssen Sie auf jeden Fall widersprechen. Aber dies geschieht, wie gesagt nur in den aller wenigsten Fällen.
Sollte sich das fragliche Unternehmen in Deutschland befinden, stellt sich nun aber für Sie die Frage, ob Sie sich weiterhin den Belästigungen dieses Unternehmens aussetzen wollen. Ist dies nicht der Fall, so steht Ihnen u.U. ein Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen zu. Zumeist ist ein solcher Unterlassungsanspruch jedoch nur sehr schwer durchzusetzen und zudem sehr kostspielig, da hier sehr hohe Gegenstandswerte von den Gerichten angesetzt werden. Sie können es durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen und sich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen. Jedoch wird das Unternehmen hierauf mit Sicherheit nicht eingehen.
In Frage kommt auch eine negative Feststellungsklage auf das Nicht Bestehen der Forderung. Die Kosten des Verfahrens einschließ der Kosten der außergerichtliche Rechtsverfolgung hat in diesem Fall normalerweise der dubiose Internetdienstleister zu tragen.
Schließlich sollte man sich auch immer fragen, ob man nicht unter Umständen einen negativen Schufa-Eintrag erhalten hat oder eine Schufa Anfrage gestellt worden ist. Ein negativer Schufa-Eintrag oder zuviele Schufa Anfragen können sich nämlich u.U. auch negativ auf die Kreditwürdigkeit einer Person auswirken. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich nach einen derartigen Eintrag zu erkundigen. Sollte dieser Eintrag vorhanden sein, so steht demjenigen, der in Wirklichkeit keine offenen Forderungen ggü. Dritten hat, ein Löschungsanspruch zu, der von dem negativen Schufa-Eintrag veranlaßten Unternehmen zu erfüllen ist, also die Löschung des negativen Schufa-Eintrages zu veranlassen hat.
Beachten Sie zudem, dass Rechtschutzversicherungen Unterlassungsansprüche i.d.R. grds. nicht übernehmen. Sie müssen dann zunächst selbst die Gerichtskosten vorstrecken. Ohne den Gerichtskostenvorschuß werden die Gerichte zunächst nicht tätig. Außerdem stellt sich in gerichtlichen Verfahren die Frage, ob die Gerichte eine Wiederholungsgefahr annehmen. Ist dies nicht der Fall, verliert der Kläger in der Regel diese Klage. Auch bei einer negativen Feststellungsklage, bei der man sehr gute Aussichten hat, feststellen zu lassen, dass derartige Forderungen nicht bestehen, kann hier auch die Kostenlast problematisch sein. Sollten Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, steht Ihnen u.U. Prozeßkostenhilfe zu!
Wenn Sie sich nun überlegt haben sollten, vielleicht doch besser eine Rechtsberatung einzuholen, dann steht Ihnen Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Dortmund und Herdecke gerne beratend zur Seite.
Stand 01. Februar 2009