Internetabzocke
Derzeit gibt es viele Internetdienstanbieter, deren Seriösität mehr als nur zweifelhaft ist! Erwähnt sei hier z.B. nachbarschaft24.net. Immer mehr Bürger erhalten derzeit Post in Form von Zahlungserinnerungen, Mahnschreiben oder sogar gleich direkt von Inkassounternehmen! In den meisten Fällen wissen die Menschen noch nicht einmal, was nachbarschaft24 überhaupt sein soll! Sie fragen sich, was sie mit diesem Internetdienstleister überhaupt zu tun haben. Sie sind niemals auf deren Internetauftritt gewesen!
Neuester Schrei von Abzocke scheint es zu sein, dass die Medienraum GmbH, noch oder ehemals ein Partnerunternehmen der Ziami GmbH Deutschland, letztere nunmehr Ziami Europa GmbH als Rechtsnachfolger, an das Dr. Duve Inkasso GmbH Unternehmen angeblich vorhandene offene Forderungen verkauft, die nicht bestehen oder niemals von diesen angemahnt worden sind, Dr. Duve Inkasso GmbH aber nun die Kosten beitreiben und noch an den Inkasso Gebühren verdienen möchte. Die Medienraum GmbH ist oder war ein Partnerunternehmen der Ziami GmbH und hat für die Berater der Ziami GmbH Internetauftritte etc. kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Interessant hierbei ist, dass die Medienraum GmbH von Kunden weiterhin Gelder einzieht, obwohl es seine Dienst gar nicht mehr bei allen Kunden zur Verfügung stellt. Die Dreistheit mancher Unternehmen kennt halt nun einmal keine Grenzen!
Sie haben Post eines Internetdienstes, Internetanbieters oder gar eines Inkassounternehmens erhalten, obwohl Sie sich niemals für einen Dienst angemeldet haben und die Forderungen deshalb tatsächlich nicht bestehen !?!
Dann lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen! Reagieren Sie besonnen. Zahlen Sie zunächst einmal auf keinen Fall! Wenn Sie nicht wissen, was Sie an die Sache herangehen sollen, fragen Sie evtl. besser einen Rechtsanwalt um Rat. Recherchieren Sie aber besser zunächst einmal, wo der dubiose Anbieter seinen Sitz hat. Denn auch wenn Sie im Recht sind, könnte es im Zweifel schwer sein, sich die Kosten der Rechtsberatung oder des Tätigwerdens eines Anwaltes wieder erstattet zu bekommen. Hat der fragliche Internetdienstleister nämlich seinen Sitz im Ausland, kann sich die Rechtsverfolgung als sehr schwierig gestalten, außer der vermeindlich seriöse Anbieter verfügt über eine Zweigstelle in Deutschland.
Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes ist hier nicht immer unbedingt notwendig. Widersprechen Sie einfach einmalig der Forderung. In den meisten Fällen wird die angebliche Forderung des Dienstleisters nicht weiter verfolgt. Es folgen zwar u.U. noch viele Zahlungsuafforderungen, auch von Inkassounternehmen, aber dies war es in der Regel auch schon. Hierauf brauchen Sie aber nicht mehr zu reagieren. Anders sieht dies aus, wenn Sie dann dennoch einen Mahnbescheid erhalten sollten. Hier müssen Sie auf jeden Fall widersprechen. Aber dies geschieht, wie gesagt nur in den aller wenigsten Fällen.
Sollte sich das fragliche Unternehmen in Deutschland befinden, stellt sich nun aber für Sie die Frage, ob Sie sich weiterhin den Belästigungen dieses Unternehmens aussetzen wollen. Ist dies nicht der Fall, so steht Ihnen u.U. ein Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen zu. Sie können es durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen und sich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen. Reagiert dieses Unternehmen dann nicht darauf, so können Sie Ihren Anspruch ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten des Verfahrens einschließ der Kosten der außergerichtliche Rechtsverfolgung hat dann natürlich der dubiose Internetdienstleister zu tragen.
Schließlich sollte man sich auch immer fragen, ob man nicht unter Umständen einen negativen Schufa-Eintrag erhalten hat. Ein negativer Schufa-Eintrag kann sich nämlich u.U. auch negativ auf die Kreditwürdigkeit einer Person auswirken. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich nach einen derartigen Eintrag zu erkundigen. Sollte dieser Eintrag vorhanden sein, so steht demjenigen, der in Wirklichkeit keine offenen Forderungen ggü. Dritten hat, ein Löschungsanspruch zu, der von dem negativen Schufa-Eintrag veranlaßten Unternehmen zu erfüllen ist, also die Löschung des negativen Schufa-Eintrages zu veranlassen hat.
Beachten Sie jedoch hier, dass Rechtschutzversicherungen Unterlassungsansprüche i.d.R. grds. nicht übernehmen. Sie müssen dann zunächst selbst die Gerichtskosten vorstrecken. Ohne den Gerichtskostenvorschuß werden die Gerichte zunächst nicht tätig. Sollten Sie aber unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, steht Ihnen u.U. Prozeßkostenhilfe zu!
Wenn Sie sich nun überlegt haben sollten, vielleicht doch besser eine Rechtsberatung einzuholen, dann steht Ihnen Rechtsanwalt Torsten Ramm gerne beratend zur Seite.
Stand 24. August 2008