Erbrecht

Sie wollen Ihr Testament und/oder ein Vermächtnis aufsetzen?

Sie haben Probleme in der Erbauseinandersetzung? Sie sind enterbt worden und man möchte Sie vom Erbe gänzlich ausschließen?

Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke und Dortmund hilft Ihnen gerne weiter!

Urteile/Empfehlungen zum Erbrecht

Damit die geliebten Hinterbliebenen das erhalten, was sie auch tatsächlich verdienen, sollte frühzeitig der Nachlass geregelt werden.

Das Private Testament ist handschriftlich aufzusetzen. Computer- oder schreibmaschinenverfasst ist es auf jeden Fall ungültig. Dies dient vorwiegend zum Schutz des Erblassers und den tatsächlich Begünstigten, da ansonsten ein hohes Fälschungspotential bestünde.
Schlißlich ist der Ort und das Datum zu benennen, denn es zählt immer der zuletzt verfasste Wille. Tauchen zwei Testamente ohne Orts- und Datumsangabe auf, kann nämlich nicht entschieden werden, welches Testament das gültige ist. Die Voraussetzung dient deshalb ebenfalls zum Schutz der Erblassers und den Hinterbliebenen.

Das Öffentliche Testament muss bei einem Notar verfasst werden. Dieser berät Sie, beurkundet Ihr Testament und gibt es sodann in die amtliche VErwahrung. Ein Notar kann Ihnen von mir empfohlen werden.

Das Not-Testament kann in einer lebensbedrohlichen Situation abgegeben werden. Hierfür sind drei Zeugen notwendig, die allerdings in Ihrem Testament nicht berücksichtigt sein dürfen.

Liegt überhaupt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. die unmittelbaren Abkömmlinge stellen die Erben der ersten Ordnung dar.

Auch kann ein Erbvertrag abgeschlossen werden. Dies kann vor allem für unverhaeiratete Paare sehr nützlich sein.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)



Wenn das Erbe geteilt wird
Ist man Mitglied einer Erbengemeinschaft, hat das nicht nur Vorteile. Manchmal kann hier der Ausstieg am sinnvollsten sein! Aber, wie steigt man aus einer Erbengemeinschaft aus?


Aufteilung
Die Aufteilung ist der Idealfall. Alle Miterben einigen sich über die Aufteilung des Erbes. Dies sollte aber schriftlich fixiert werden und anschließend von allen unterzeichent werden. Bei einem Haus und/oder Grundstück muss die Einigung jedoch von einem Notar bekurkundet  werden.

Nichteinigung
Bei Nichteinigung ist die Übernahme eines Erben am Sinnvollsten. Im Falle eines Hauses z. B. derjenige, darin wohnt. Dieser hat dann die anderen auszuzahlen. Sollte dieser dazu nicht in der Lage sein, so kann die Auszahlung gestundet werden.

Teilung
Kommt überhaupt keine Einigung zustande, so kann jeder der Miterben eine Teilungsversteigerung beantragen. Dies sollte insbesondere bei Grundstücken beantragt werden.  Allerdings ist dies eine langwierige Angelegenheit, bei der sogar im schlimmsten Fall das Erbe weit unter Wert versteigert wird.

Erbausschlagung
Man kann natürlich auch auf das Erbe verzichten. Wichtig ist hier jedoch, auf bestimmte Fristen zu achten. Folge der Erbausschlagung ist i.d.R., nicht am Erbe partizipieren zu können.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Erbschaftssteuer seit 2009
Im Falle einer Erbschaft stehen sich direkte Verwandte nunmehr seit 2009 besser. Der Ehepartner erbt eine Immobilie bis zu 500.000,00 Euro steuerfrei, wenn er selbst die Immobilie bewohnt. Bei Kindern gilt dies mit bis zu 400.00,00 Euro und bei Enkel mit bis zu 200.000,00 Euro.
Die vererbte Barschaft muss ein enger Verwandter mit mehr als 75.000,00 Euro mit 7 Prozent und bei mehr als 600.000,00 Euro mit 15 Prozent versteuern.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Dortmund und Herdecke gerne zur Verfügung.


aktualisiert am 17. Februar 2009