Arbeitsrecht

Abmahnung zu Unrecht erhalten?

Kündigung zu Unrecht erhalten?

Verweigerung einer Abfindung, zu geringe Abfindung oder falsche Berechnung durch den Arbeitgeber?

Mobbing am Arbeitsplatz?

Verweigerung des zur Verfügungstellens einer behindertengerechten Einrichtung am Arbeitsplatz?

Verweigerung des zur Verfügungstellens einer für schwangere Frauen erleichternde Einrichtung am Arbeitsplatz?

Torsten Ramm - Rechtsanwalt - aus Dortmund und Herdecke hilft Ihnen gerne weiter!

Urteile/Empfehlungen zum Arbeitsrecht

Der 1 €Jjob
Was ein
Ein Euro Job leisten muss, ist derzeit immer noch sehr umstritten. Zumindest muss die Tätigkeit aber im öffentlichen Interesse liegen und darf bestehende Arbeitsplätze weder gefährden oder besetzen. Angeboten werden dürfen diese durch die Arbeitsagentur aber erst, wenn andere Massnahmen, wie z.B. Fortbildungen erschöpft sind. Außerdem müssen genaue Angaben über die Tätigkeit und die Arbeitszeit erfolgen, ansonsten darf der Jon abgelehnt werden. Das Gehalt darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Es gilt lediglich als zusätzliche Aufwandsentschädigung.
Der Ein Euro Job bietet wider Erwarten aber auch einige Vorteile. Der Sozialhilfeempfänger kann Kontakte in seinem beruflichen Umfeld knüpfen und sogar, wie schon häufiger geschehen, so wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Geld verdienen mit einem Nebenjob

Grundsätzlich gilt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen nebenjob nicht verdienen. Eine Ausnahme gibt es hier aber sicherlich schon, die Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Konkurrenten bzw. Mitbewerber. grundsätzlich brauchen Sie Ihren Arbeitgeber auch nicht hierüber zu informieren. Allerdings sollte dies aus Gründen der Rechtssicherheit dennoch geschehen. Etwas anderes gilt natürlich für den öffentlichen Dienst. Hier ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Alles in einem gilt aber natürlich immer, dass auf keinen Fall der Hauptberuf darunter leiden darf.

Sie dürfen auch soviel nebenher verdienen, wie sie es möchten. Jedoch sind alle Löhne und Einkommen steuer- und abgabepflichtig, wenn der Verdienst über 400,00 Euro liegt. Innerhalb dieser Grenze spricht man im Allgemeinen von einer sogenannten Geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob, der natürlich steuer- und abgabenfrei ist.

Es ist auch in Ordnung mehrere Nebentätigkeiten zu haben. Diese sind unter der Voraussetzung, nur bis 400,00 Euro mit diesen Jobs nebenher zu verdienen, natürlich alle abgaben- und steuerfrei. Jedoch dürfen diese Nebentätigkeiten nicht bei ein und demselben Arbeitgeber ausgeübt werden. Auch dürfen hier nicht mehr als 48 Wochenarbeitsstunden erreicht werden. Bei einem Verdienst von über 400,00 Euro bracuhen Sie zudem dann eine zweite und vielleicht dritte Lohnsteuerkarte, die sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt zu jederzeit erhalten.

Ein schriftlicher Vertrag ist bei einer Geringfügigenbeschäftigung nicht notwendig. Jedoch sind schriftliche Verträge auch hier immer sinnvoll, damit die Abmachungen über Arbeitszeit, Arbeitslohn und Urlaubsansprüche festgehalten sind. Denn bei Problemen im Arbeitsrecht gelten hier die gleichen Bedingungen wie für Ihren Hauptberuf. Im Klartext genießen Sie auch hier Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall.

Natürlich ist es grundsätzlich auch nicht erlaubt, sich im Hauptberuf, aber auch im Nebenberuf Urlaub zu nehmen, um anderweitig noch zu arbeiten und Geld zu verdienen. Eine Ausnahme ist nur für den dauerhaft ausgeübten Nebenjob gegeben, der von Ihrem Hauptarbeitgeber als solches auch abgesegnet worden ist. Dies sind Wochenendjobs, wie z.B. an der Tankstelle, in einem Kiosk, in einer Diskothek, in einer Kneipe, einem Restaurant, Bistro u.ä.. Nur hier dürfen Sie die Tätigkeit während Ihres Urlaubs weiter ausüben, aber auch hier nur am Wochenende. Dies ergibt sich aus dem Gesetz und der fortdauernden Rechtsprechung. Hier ist klar gestellt, dass sich der Arbeitnehmer in seinem Urlaub auch von den Strapazen seines Berufes ordentlich ausruhen kann, um anschließend nach Urlaubsende wieder mit frischer Kraft in den Beruf einsteigen zu können.

Das zuvor gesagte gilt natürlich auch für den Fall einer nebenberuflichen Selbständigkeit.

Eine Vielzahl von Nebenjobs können Sie unter JobScout24.De oder Gelegenheitsjobs.De finden.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Arbeitslos und BMW

ein arbeitsloser stellte einen Antrag auf Arbeitslosengeld zwei, nachdem er sich zuvor noch einen 35.000 € teuren BMW gekauft hatte. Er weigerte sich gegenüber der Behörde, diesen zu verkaufen. Grund: er wolle sich sehr beständig machen und sei deshalb auf ein repräsentatives Auto angewiesen.
Lüneburger Sozialgericht: die Klage wurde abgewiesen. ALG zwei Empfänger sind dazu verpflichtet ein zu teures Kfz auch in dem Fall zu verkaufen, wenn der erwartete Erlös weit unter dem Kaufpreis liege. (AZ.: S 25 AS 1215/06).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Schmerzensgeld
ein Azubi stürzte von einem Gerüst, welches nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wegen seiner hierdurch entstandenen Verletzungen forderte er Schmerzensgeld vom Arbeitgeber.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Ein Arbeitnehmer hat nach Arbeitsunfällen nicht grds. Ansprüche auf Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber. Eine Zahlung von Schmerzensgeld setzt nachgeltendem Recht die vorsätzliche Herbeiführung eines Unfalles aus. (AZ.: 6 Sa 839/04).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


mündliche Kündigung
Die Chefin eines Unternehmens fasste die Bemerkung einer Angestellten, "den Brocken hinzuschmeißen", als Kündigung auf. Laut Bundesarbeitsgericht ist jedoch eine mündliche Kündigung wirkungslos, wenn ihr keine schriftliche Kündigung nachfolgt. Dies ist aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nun auch im BGB neu formuliert worden. (BAG 2 AZR 659/03).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Gültigkeit eines Attestes
Ein krank gemeldeter Angestellter hielt sich in einer Kneipe auf. Während des Aufenthaltes kam es mit zu zu einer Schlägerei. Seine Chefin zweifelte deshalb die Krankheit an und kündigte ihrem Angestellten fristlos. Jedoch war die Chefin nicht dazu berechtigt, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage zu stellen. Aus diesem Grund war auch die Kündigung nicht rechtmäßig, denn der Arbeitgeber hatte keinen Beweis für eine vorgetäuschte Krankheit. (LAG RP Az.: 4 Sa 728/04).
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Wofür gibt es Beihilfe?
Ein ALG II Empfänger beantragte die Erstattung von kosten für Kontaktlinsen in Höhe von 220,00 Euro mit der Begründung, Sehhilfen gehören zum notwendigen Lebensbedarf. Das Sozialgericht Darmstadt (Az.: S 19 AS 238/06) wies die Klage als unbegründet zurück, denn einmalige Beihilfen gäbe es nur noch für die Erstausstattung einer Wohnung, Klassenfahrten, Schwangerschaften oder Geburten.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Lügen beim Einstellungsgespräch
In einem gespräch hatte ein Banker trotz ausfrücklicher Rückfragen des Personalleiters verschwiegen, dass er bei seiner vorherigen Arbeitsstelle wegen des Verdachtes finanzieller Unregelmäßigkeiten ausgeschieden ist. Genauso hatte er ein arbeitsgerichtliches Verfahren verschwiegen. Aus diesem Grunde hatte ihn dann auch die neue Frima entlassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 1 CA 6262/06) entschied deshalb, dass die Kündigung wirksam ist. Wer in einem Einstellungsgespräch die Unwahrheit sagt, riskiert seinen neuen Arbeitsplatz.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)

Kurzarbeitergeld
Mit 2009 ist die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 18 Monate verlängert worden.
(Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm - Dortmund & Herdecke)


Für weitere Fragen steht Ihnen Herr
Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Dortmund und Herdecke gerne zur Verfügung.

aktualisiert am 18. Ferbuar 2009